Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt gemäß § 6 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiber Verordnung (MPBetreibV) folgende Aufgaben wahr:
- die Aufgaben eines zentralen Ansprechpartners für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
- die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben gemäß der Medizinprodukte Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
- die Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen
Bitte teilen Sie uns Ihre Anliegen oder Informationen über die folgende E-Mail-Adresse mit:
medizinproduktesicherheit@marienborn-zuelpich.de